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208: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
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209: vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts
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211: vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier rechts
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214: vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und rechts
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222: vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts vorbei!
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223.1-50: Seitenstreifen befahren (3+1 Fahrstreifen)
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223.1: Seitenstreifen befahren (2+1 Fahrstreifen)
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223.2-50: Seitenstreifen nicht mehr befahren (3+1 Fahrstreifen)
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223.3-50: Seitenstreifen räumen (3+1 Fahrstreifen)
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242: Beginn eines Fußgängerbereichs
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243: Ende eines Fußgängerbereichs
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250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
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251: Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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254: Verbot für Radfahrer
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255: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
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259: Verbot für Fußgänger
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260: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
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262: Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht
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263: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast
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264: Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung
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265: Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung
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266: Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung
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268: Schneeketten sind vorgeschrieben
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270: (Verkehrs)Verbot bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (veraltet)
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270.1: Beginn Umweltzone (Fahrverbot für PKW bestimmter Schadstoffgruppen)
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270.2: Ende Umweltzone (Fahrverbot für PKW bestimmter Schadstoffgruppen)
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273: Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand
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274.1: Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
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274.2: Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
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276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
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277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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278: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
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279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
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280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
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281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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282: Ende sämtlicher Streckenverbote
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292: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
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295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
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296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
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299: Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
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